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Was ist Sprechstundenbedarf

Richtgrößenprüfungen und die Richtgrößenvereinbarung gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Hamburg seit 2017 nicht mehr. Das heißt, dass die Arztpraxis nicht mit anderen Arztpraxen verglichen wird. Die Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg gibt daher nur vor was bestellt werden darf und was nicht. Dies wird von der Rezeptprüfstelle Duderstadt (rpd) kontrolliert. Ist die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) der Meinung, dass ein Produkt nicht also Sprechstundenbedarf verornet werden kann, stellt sie einen Prüfantrag  gegen die Arztpraxis bei dieser spezifischen Verordnung. Dieser Prüfantrag wird von der Gemeinsamen Prüfungsstelle Ärzte und Kassen (GPS) untersucht. War der Bezug nicht korrekt, wird ein Regress an die Arztpraxis gesendet. Eine statische Wirtschaftlichkeitsprüfung - als anhand von Durchschnittswerten anderer Praxen findet nicht statt. 

 

Auf dieser Seite finden Sie Listen was erfahrungsgemäß als Sprechstundenbedarf in Hamburg akzeptiert wird. Diese Listen sind nur Erfahrungswerte. Maßgeblich bleibt die Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstundenbedarfsverordnung) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.

 

Welche Arzneimittel können NICHT als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?

 

Nur weil Arzneimittel oder Medikamente apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig sind, heißt das nicht, dass sie als Sprechstundenbedarf verordnet werden können. Grundsätzlich sind Arzneimittel nur als schnell freisetzende Darreichungsformen Sprechstundenbedarf. Das heißt, dass retardierte oder in ihrer Freisetzungsform modifizierte Arzneimittel und Medikamente in der Regel keinen Sprechstundenbedarf darstellen. Häufig sind auch Kombinationspräparate Kein Sprechstundenbedarf. Folgende Arzneimittelmittel und Medikamente können in der Regel nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden und müssen als Praxisbedarf von der Arztpraxis bezahlt werden.

 

·      Hylase Dessau 300 IE Vial

·      Hylase Dessau 150IE Vial

·      Toxiloges 50x2ml

·      Athrologes 50x2ml

·      Piroxicam 20mg/ml 50x2ml

·      Procain Loges 1% Injektionsflasche

·      Lidocain Presselin 1%

 

Die Liste der potentiell regressgefährdeten Arzneimittel finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH). https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/sprechstundenbedarf.html

 

Welche Impfstoffe können NICHT als Sprechstundenbedarf verordnet werden?

 

Ob Impfstoffe Sprechstundenbedarf sind oder als Rezept dem Patienten direkt verordnet werden müssen, entscheidet sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI). Impfungen die in der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt werden, werden analog zum Sprechstundenbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) bezogen. Bei der Auswahl der Grippeimpfstoffe und Impfstoffe gilt ebenfalls das Wirtschaftlichkeitsgebot.

 

Impfstoffe die regressgefährdet sind und nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden können sind:

·      Zostavax

·      Strovac

·      Rabipur (Tollwut-Impfstoff)

·      Bexsero (Meningokokken-B-Impfstoff

Liste Sprechstundenbedarfsmedikamente

 

Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig Liste mit Medikamenten und Produkten aus Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf die nicht akzeptiert wurden. Diese Verordnungen haben demnach einen Regress von der Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) erhalten. Hier finden Sie eine vereinfachte und angepasste Liste auf Basis der KV Liste von 2021. Diese Informationen dienen der Orientierung. Haben Sie weitere Fragen ob eine Arzneimittel oder Medikament als Sprechstundenbedarf verordnet werden darf, wenden Sie sich an die Praxisberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) oder an uns.

 

 

Produktgruppe

Untergruppe

Beispiele

Beanstandungsgrund laut Prüfantrag

Hämatologika

Enzyme

HYLASE DESSAU 1500IE VIAL

Gemäß Anlage 2.2 der SSB-Vereinbarung ist Hyaloronidase nur als Zusatz für Lokalanästhetika in der Ophthalmologie anforderbar.  Für die Fachgruppen Augenärzte, Anästhesisten und Chirurgen nachvollziehbar.

Mittel zur Lokal- und Leitungsanästhesie

Lokalanästhetika

Lidocain-/Tetracain-Rezepturen

Rezepturen zur Lokal- und Leitungsanästhesie sind nicht anforderbar.

Anforderbar sind: Lösungen und Sprays als Fertigpräparate (Bsp. Xylocain Pumpspray, Gingicain D Spray,...). Weiterhin anforderbar sind: Anästhesiepflaster, lokalanästhetische Cremes und - sofern für die Anwendung der Creme Okklusivbedingungen vorgeschrieben - die zugehörigen Okklusivpflaster (nur zur Anwendung bei Kindern) und lokalanästhetische Salben, sofern die Anwendung vor dem Eingriff medizinisch erforderlich ist.

Mittel zur Lokal- und
Leitungsanästhesie

PROCAIN LOGES 1% Injektionsflasche,
LIDOCAIN PRESSELIN 1%

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Das Präparat ist zugelassen für die Injektion im
Rahmen neuraltherapeutischer Anwendungsprinzipien. Dies ist in der Anlage 2.2 ausgeschlossen.

Antiseptika

Flächendesinfektion

BACILLOL 30 Tissues

Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Hände- und Flächendesinfektion gehören zu den allgemeinen Praxiskosten.

Hautdesinfektion

ALKOHOL 70% Hetterich, Isopropanol 100%,
Aceton

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Alkohol im SSB ist nur als Isopropyl 70 %
anforderbar.

Gynäkologische
Antiseptika

ALBOTHYL-Konzentrat

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Albothyl Konzentrat ist zugelassen zur vaginalen
Anwendung, daher nur für Gynäkologen anforderbar. Ein Off-label-use ist im SSB nicht zulässig.

Händedesinfektion

STERILLIUM Classic Pure / Virugard Lösung, ASEPTOMAN Händedesinfektion

Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Hände- und Flächendesinfektion gehören zu den allgemeinen Praxiskosten.

Hydrogel, polihexanidhaltig

LAVANID Wundgel, PRONTOSAN Woundgel, hergestellte REZEPTUREN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Desinfektions- und Hautreinigungsmittel ausschließlich in flüssiger Form zur Anwendung am Patienten nach Anlage 2.5 bzw nur jodpovidonhaltige Salben nach Anlage 2.6

Hydrogel, octenidinhaltig

LINOSEPTIC-Gel

Antiseptika

Stomatologika

SOCKETOL Paste

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Antipsoriatika

Psoralene

MELADININE Lösungskonzentrat 0,3%

Keratolytika

 

Silbernitrat-Kaliumnitrat Ätzstift

Das Medizinprodukt ist nicht in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet. Keratolytika sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Keratolytika

Salicylsäure

GUTTAPLAST

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Laxantien

 

Laxans AL, MOVICOL

Laxantien sind nur zur Vorbereitung diagnostischer und operativer Eingriffe anforderbar.

Markierungsdraht

 

DUALOK® Markierungsdraht 77 mm, DUALOK® Markierungsdraht 107 mm

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Mund- und
Rachentherapeutika

Antiseptika

OCTENIDOL md Mundspüllösung,
CHLORHEXAMED Fluid, Forte

Mund- und Rachentherapeutika sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Opthalmika - Augensalben/-
tropfen

Antibiotika-
Kombinationen

ISOPTO MAX Augentropfen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-,cortison-
und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika (keine Inserte) zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE!

Antiseptika

POSIFORMIN 2%

Künstliche Tränen

VISC OPHTAL Augengel, VIDISIC Augengel, VISCO VISION Gel, METHOCEL 2%
Augentropfen

Mydriatika

MYDRIASERT Augeninsert, MYDRANE

Antiphlogistika

VOLTAREN OPHTHA

Praxisbedarf

 

KREPPFIX ZUNGENLÄPPCHEN Kreppapier

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

 

SCHUTZUEBERZ REKTALSONDE28

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

Abdecktücher

RAUCODRAPE Inzisionsfolie

Einmalhandschuhe

SENTINA AMBIDEX, GENTLE SKIN GRIP

Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Einmalhandschuhe sind gemäß Anlage 3 ausgeschlossen.

Fingerlinge

FINGERLINGE Latex

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

Holzmundspatel

HOLZMUNDSPATEL 15CM

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mundspatel sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Krankenunterlagen

KRANKENUNTERLAGEN 40X60CM, MOLINEA PLUS

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

Lochtücher

FOLIODRAPE Lochtuch

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

OP-Masken

SENTINEX OP MASKEN FOG FRE

 

SAUERSTOFFBRILLEN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Die Kosten für Einmalartikel sind bereits mit
dem Honorar abgegolten.

 

Wasser gereinigt PH Eur; AQUA B BRAUN SPUEL Kunstoff FFlasche

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Die Kosten für Aqua pur., dem., dest. etc. gehören zu den allgemeinen Praxiskosten.

Ultraschallgel

 

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten

Punktionsbestecke

Besteck zur
Pleurapunktion

PLEUROFIX

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Pleurapunktionsbestecke sind nicht in Anlage 2
aufgeführt.

Schienen

Armschienen

KREWI fract Oberarmschiene

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Armschienen sind nicht Gegenstand der SSB- Vereinbarung

Spüllösungen

 

RINGER LÖSUNG CF Care Lock, RINGER
LÖSUNG CF Stopfen,PURISOLE SM verdünnt, FREKA DRAINJET Kochsalzlösung 0,9% ISO, RINGER LACTATE B.Braun Spüllsg.EL , TAUROLOCK Hep. 500 Amullen, NACL 0.9% BRAUN SP ECOCLI, AQUA B BRAUN SPUEL
Kunstoff Flasche, BSS STERILE SPUELLOESUNG, AMPUWA F SPUELZW PLASTIPUR,RINGER F SPUELZW PLASTIPUR

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Spüllösungen sind nach Anlage 3 ausgeschlossen.

Spüllösungen zur Anwendung am Auge

 

PLUM NACL, BSS Deltamedica, BSS Distra Sol

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Spüllösungen sind bereits in der Gebührenordnungsposition enthalten.

Abführmittel

Glycerol

BABYLAX

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Laxanzien sind nur zur Vorbereitung diagnostischer und operativer Eingriffe über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig.

Abführmittel

Macrogol

KINDERLAX, LAXBENE, MOVICOL

Acidosetherapeutika

Natriumhydrogen- carbonat

NATRIUMHYDROGENCARBONAT 8,4%
B.Braun

Acidosetherapeutika sind gemäß Anlage 3 ausgeschlossen

Analgetika

Kombinationen

DOLOMO TN

Dolomo TN unterliegt dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht-
analgetischen Wirkstoffen).

Analgetika

Diclofenac

VOLTAREN Resinat, DICLOFENAC Ratio SL,
DICLAC Retard

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Analgetika (nur schnell freisetzende Darreichungsformen, keine Präparate mit modifizierter bzw. retardierter Wirkstofffreisetzung)

Analgetika

Oxycodon, Naloxon

OXYGESIC Retardtabletten

Analgetika

TARGIN Retardtabletten

Analgetika

Tilidin, Naloxon

VALORON N retard, TILIDIN - Retardtabletten (Generika divers)

Analgetika

Tramadol

TRAMADOL- Retardtabletten (generika), TRAMAL long

Analgetika

Paracetamol/ Butylscopolamin

Buscopan plus

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Butylscopolamin nur als Monopräparat anforderbar. Buscopan Plus unterliegt zudem dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht-analgetischen Wirkstoffen).

Antiallergika

Dimetinden

Fenistil Gel

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiallergika zur topischen Anwendung sind im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.

Antiallergika

Epinephrin

FASTJEKT Autoinjektor, EMERADE Inj-Lsg. in einem Fertigpen, JEXT Inj-Lsg. in einem Fertigpen, EPIPEN AUTOINJEKTOR

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiallergika - nur flüssige Darreichungsformen zur oralen Anwendung, auch betamethasonhaltige Tropfen als Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektenallergie und injizierbare Darreichungsformen (keine Anaphylaxie-Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen)

Antiallergika

Rupatadin, Ebastin, Clemastin, Desloratadin, Levocetirizin

URTIMED 10 mg Tabletten, EBASTEL Filmtabletten, TAVEGIL Tabletten, DASSELTA Filmtabletten, EBASTIN aristo, AERIUS
Schmelztabletten, XYZALL Tabletten

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Laut Anlage 2: Antiallergika - nur flüssige Darreichungsformen zur oralen Anwendung, auch betamethasonhaltige Tropfen als Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektenallergie und injizierbare Darreichungsformen (keine Anaphylaxie-Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen). Laut Anlage 4
(Notdienst): nur Cetirizin in Tablettenform

Antianämika

Eisencarboxymaltose

FERINJECT 50 mg Eisen/ml Inj.-/Inf.lsg.

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Antiasthmatika und Broncholytika

Reproterol und Cromoglicinsäure

AARANE

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine

Antiasthmatika und Broncholytika

Beclometason

JUNIK Autohaler

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltige Dosieraerosole

Antiasthmatika und Broncholytika

Budesonid

Budes Dosieraerosol, Budesonid Easyhaler

Antiasthmatika und Broncholytika sind nur als sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen gem. Anlage 2.6 anforderbar (keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltigen Dosieraerosole).

Antiasthmatika und Broncholytika

Epinephrin

INFECTOKRUPP Inhalationslösung

Antiasthmatika und Broncholytika sind nur als sofort wirksame Dosieraerosole (keine cortisonhaltigen) und injizierbare Darreichungsformen anforderbar; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen. Somit sind Inhalationslösungen nicht anforderbar.

Antiasthmatika und Broncholytika

Formoterol

FORMOTEROL HEXAL Easyhaler

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine
cortisonhaltige Dosieraerosole

Antiasthmatika und Broncholytika

Fluticason/Salmeterol

VIANI forte 50/500 Diskus

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltige Dosieraerosole

Antiasthmatika und Broncholytika

Tiotropiumbromid

SPIRIVA 18 µg Handihaler

Antiasthmatika und Broncholytika

Ipatropiumbromid

Atrovent LS

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Inhalationslösungen sind nicht in Anlage 2 aufgeführt; auch nicht für den Notdienst. Atrovent ist nur zugelassen als Ergänzung zu β2-Mimetika im akuten Asthmaanfall.

Antiasthmatika und
Broncholytika

Salbutamol

SALBUBRONCH Forte 5mg/ml Tropfen,
SALBUBRONCH Elixir 1mg/ml Tropfen

Antiasthmatika und Broncholytika dürfen nur als sofort wirksame Dosieraerosole und als injizierbare Darreichungsform (keine
Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltige Dosieraerosole) angefordert werden.

Antiasthmatika und Broncholytika

SALBUTAMOL Ratio Fertiginhalat

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Inhalationslösungen sind nicht in Anlage 2 aufgeführt; auch nicht für den Notdienst. Antiasthmatika / Broncholytika sind  nur als sofortwirksame, cortisonfreie Dosieraerosole anforderbar.

Antiasthmatika und Broncholytika

Theophyllin

SOLOSIN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiasthmatika / Broncholytika sind  nur als sofortwirksame, cortisonfreie Dosieraerosole anforderbar.

Antibiotika

Moxifloxacin

AVALOX 400 mg Filmtabletten

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antibiotika (nur injizierbare Darreichungsformen). Die für den Notdienst zulässigen Antibiotika entnehmen Sie bitte der Anlage 4 der SSB-Vereinbarung.

Antibiotika

Amoxicillin, Amoxicillin+Clavulan- säure

AMOCLAV, AMOXICLAV (Generika divers), Amoxicillin (Generika divers)

Antibiotika

Ciprofloxacin

CIPROHEXAL 500MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur injizierbare Antibiotika  sind erstattungsfähig.

Antidiarrhoika

Loperamid

IMODIUM AKUT

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur verschreibungspflichtige Antidiarrhoika sind anforderbar: OTC-Präparat.

Antiemetika

Ondansetron

ONDANSETRON Aristo® 4 mg Inj.lsg., ZOFRAN 4 mg i.v. Inj.lsg., ONDANSETRON
Bluefish Schmelztabletten

Antiemetika sind gem. Anlage 2.6 anforderbar, jedoch keine Serotoninantagonisten und keine Neurokinin-I-Rezeptorantagonisten.

Antiemetika

Granisetron

AXIGRAN 2 mg Filmtabletten

Antiemetika

Droperidol

XOMOLIX ILO

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Keine Notfallbehandlung im Sinne der SSB-
Vereinbarung, da die Anwendung 30 Minuten vor Op-Ende erfolgen soll.

Antihämorrhagika

Desmopressin

MINIRIN Parenteral

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hormone sind nicht in Anlage 2 SSB-V
aufgeführt und somit nicht anforderbar.

Antihypertonika

Candesartan

ATACAND 8 mg Tabletten

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nicht für den Notfall geeignet/zugelassen.

Antihypertonika

Metoprolol

BELOC ZOK MITE 47.5MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Betablocker sind nicht in Anlage 2 aufgeführt.

Antihypertonika

Propranolol

DOCITON 10

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antihypertonika sind in Anlage 2.6 SSB-V aufgeführt, allerdings haben diese Betablocker keine Notfallzulassung und sind somit nicht anforderbar.

Antihypertonika

Ramipril

RAMILICH, RAMIPRIL 1A PHARMA 10 MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nicht für den Notfall geeignet/zugelassen.

Antihypertonika

Verapamil

ISOPTIN Filmtabletten, VERAPAMIL- Generika

Antihypertonika

Nifedipin

NIFEDIPIN AL 5, NIFEDIPIN AL T 20 RETARD

Nifedipin ist in der Anlage 4 nur in der Dosierung von 10 mg aufgeführt!

Antihypertonika

Nitrendipin

NITRENDIPIN AL 10

Nitrendipin 10 mg als Filmtablette hat keine Notfallidikation und ist nicht in Anlage 4 aufgeführt. Nur Nitrendipin 5 mg als Phiole oder Nifedipin 10 mg als Kapsel.

Antihypotonika

Etilefrin

EFFORTIL TROPFEN,THOMASIN TROPFEN 15MG/ML

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antihypotonika sind im Sprechstundenbedarf in der Anlage 3 und in der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossen.

Antiinfektiva

Hepatitis-B- Immunglobulin

HEPATITIS B IMMUNGLOB FSP

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hepatitis-B-Immunglobulin muss auf den Namen des Patienten verordnet werden; nicht Inhalt der Schutzimpfungsvereinbarung.

Antiinfektiva

Hepatitis-A- Immunglobulin

BERIGLOBIN

Ist nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Immunglobuline sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. Verordnung auf den Namen des Patienten.

Antiinfektiva

Palivizumab

SYNAGIS

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Synagis muss auf den Namen des Patienten verordnet werden; nicht Inhalt der Schutzimpfungsvereinbarung.

Antiphlogistika/ Antirheumatica

Diclofenac, Misoprostol

ARTHOTEC forte

Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen sind in  Anlage III Nr. 6 der Arzneimittelrichtlinie zu Lasten der GKV ausgeschlossen.

Antiphlogistika/
Antirheumatica

Phenylbutazon, Lidocain

Ambene® parenteral

Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen sind in  Anlage III Nr. 6 der Arzneimittelrichtlinie zu Lasten
der GKV ausgeschlossen.

Antiphlogistika/ Antirheumatica

Piroxicam

PIROXICAM HEXAL 20MG/ML IM,
PIROXICAM ratiopharm 20 Amp.,

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Piroxicam ist nach Angaben der Hersteller nicht zur Einleitung der Behandlung von Erkrankungen geeignet, bei denen ein rascher Wirkungseintritt benötigt wird und ist  nicht die Therapie der ersten Wahl. Piroxicam-haltige Arzneimittel sind somit nicht im Rahmen des SSB anforderbar.

Antithrombotische Mittel

Fondaparinux

Arixtra ILO

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Gemäß Anlage 2.6 können nur unfraktionierte Heparine oder niedermolekulare Heparine mit der Zulassung zur Thrombosetherapie angefordert werden.

Antitussiva /
Expektorantien

Acetylcystein

ACC INJEKT

Antitussiva / Expektorantien sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Antitussiva / Expektorantien

Dihydrocodein

PARACODIN N TROPFEN

Antitussiva / Expektorantien sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Anxiolytika

Buspirin

BUSP 10MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Anxiolytika sind nicht in Anlage 2 aufgeführt.

Bisphosphonate

IBANDRONSAEURE
STADA 3MG

IBANDRONSAEURE STADA 3MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Arzneimittel im Sprechstundenbedarf sind
Notfällen vorbehalten. Osteoporosemittel sind auf den Namen der Patientin zu verordnen.

Corticoide, oral

Dexamethason

DEXAMETHASON 4MG GALEN DEXAMETHASON 8MG GALEN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind

Corticoide, oral

Methylprednisolon

URBASON 40 mg

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar.

Corticoide, oral

Prednison

DECORTIN 50 mg

Corticoide, oral

Prednisolon

PREDNISOLON 20 mg Jenapharm, PREDNISOLON AL, DECORTIN H 50 mg

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Als Ausstattung für den Arztkoffer für Haus-/Heimbesuche in geringsten Mengen möglich (siehe Anlage 4)

Corticoide, rektal

INFECTOCORTIKRUPP

Glucocorticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Prednisolon als Zäpfchen (100mg) ist nur für den Notdienst in Anlage 4 aufgeführt.

Corticoide, rektal

Prednison

RECTODELT

Glucocorticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Als Corticoid für den Notdienst nach Anlage 4 ist nur Prednisolon als Zäpfchen (100mg) anforderbar

Corticoide zur Injektion

Triamcinolon

TRIAM 40 Lichtenstein Kristallsuspension Ampullen, TRIAMHEXAL 10 Injektionssuspension, Volon A 40

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind

Corticoide zur Injektion

Dexamethasonpalmitat

LIPOTALON Ampullen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für
die Notfallbehandlung zugelassen sind

Corticoide zur Injektion

Dexamethasonacetat, Lidocain

SUPERTENDIN  Ampullen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind

Corticoide zur Injektion

Betamethason

CELESTAN depot

Durchblutungsfördernde Mittel

Pentoxifyllin

PENTOXIFYLLIN RATIO 400MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Durchblutungsfördernde Mittel sind nicht Gegenstand der SSB-Vereinbarung.

Glaukommittel (parenteral)

Acetazolamid

DIAMOX PARENTERAL

Fiktiv zugelassene (Alt-) präparate sind nicht zu Lasten der GKV und damit auch für den Sprechstundenbedarf  nicht verordungsfähig.

Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika -

Apraclonidin

IOPIDINE 0,5% Augentropfen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Glaukommittel (nur für die Behandlung des akuten Glaukomanfalls zugelassene Präparate)

Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - Augensalben/-tropfen

Timolol- Kombinationen

ARUTIDOR-Augentropfen, COSOPT-S 20 mg/ml+5 mg/ml Augentr.i.Einzeldosisbe., FOTIL sine, XALACOM Augentropfen, GANFORT 0,3 mg/ml+5 mg/ml Augentropfen

Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - Augensalben/-tropfen

Bimatoprost

LUMIGAN 0,1 mg/ml Augentropfen, LUMIGAN 0,3 mg/ml EDO

Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika -
Augensalben/-tropfen

Brimonidin

BRIMONIDIN AL Augentropfen, ALPHAGAN

Glaukommittel (topisch) -
siehe auch Opthalmika - Augensalben/-tropfen

Brinzolamid

AZOPT-Augentropfen

Haemostyptika, Hämostatika

Aluminium/Kupfer

HÄMOSTATIKUM Al-Cu Lösung

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur Hämostyptika, soweit sie Arznei- oder Verbandmittel, sowie Eisen III Chlorid für Dermatologen und Chirurgen sind gem. Anlage 2.6 SSB-V anforderbar. Dieses Medizinprodukt enthält Aluminium und Kupfer.

Heparin, niedermolekular

Enoxaparin

CLEXANE 20 mg Praxis Inj.-Lsg.i.e.Fer.m.Sich- Sys., CLEXANE 40 mg 0,4 ml Inj.-
Lsg.i.e.Fer.m.Sich-Sys.

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Heparin, niedermolekular - Erstinjektion zur Einleitung einer Thrombosetherapie nur für diese Indikation zugelassene Präparate

Heparin, niedermolekular

Certoparin

MONO EMBOLEX 3000IE PROPHY, MONO EMBOLEX MULTI

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Heparin, niedermolekular - Erstinjektion zur Einleitung einer Thrombosetherapie nur für diese Indikation zugelassene Präparate

Heparin, niedermolekular

Dalteparin

FRAGMIN 5000 IE FORTE

Heparin, niedermolekular

Nadroparin

FRAXIPARINE 0,3, FRAXIPARINE 0,6

Heparinhaltige Salben

Heparin

HEPARIN AL Salbe 30.000

Nur heparinhaltige Salben ab 60.000 IE sind gem. Anlage 2.6 anforderbar.

Homöopathika

-

Allium Sativum D12, Traumeel Creme/ Ampullen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Hypnotika und Sedativa

Melatonin

CIRCADIN 2MG RETARDTABLETT

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hormone sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Immunglobuline

Hepatitis-B- Immunglobulin

HEPATITIS B Immunglobulin® Fertigspritzen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Impfstoffe

Varizellen-Lebend-
Impfstoff

ZOSTAVAX Plv.+Lsg.z.Her.e.Inj.Susp.i.e.
Fertigspr

Impfstoffe

Enterobakterienimpfstoff,
inaktiviert

STROVAC Injektionssuspension

Impfstoffe

Tollwut-Impftoff

RABIPUR Tollwut PCEC Vaccine Plv.+LM.z.H.e.Inj.-L.

Impfstoffe

Meningokokken-B-Impfstoff

BEXSERO

Infusionslösungen

Parenterale Ernährung

LIPOFUNDIN MCT 20% GL, FREKAVIT
WASSERLOESL NOVUM

Infusionslösungen

Elektrolyt-Lösungen

INZOLEN

Infusionslösungen

NATRIUMHYDROGENCARBONAT 8,4%
B.Braun

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Elektrolytlösungen sind nicht in Anlage 2.6 aufgeführt. Das Präparat ist ein Zusatz für Infusionslösungen. Die Dosierung richtet sich nach den Analysewerten des Ionogramms und dem Säure-Basen-Status. Das entspricht einer geplanten Anwendung ist ist daher kein Sprechstundenbedarf.

Insuline und Analoga

Insulin aspart

Novorapid Durchstechflasche

Nur Alt-lnsulin (= Normalinsulin = schnell und kurzwirksames Humansinulin; ohne Depot-lnsulin, keine Insulinanaloga) ist gem. Anlage 2 Ziffer 6 anforderbar.

Migränemittel

Sumatriptan

SUMATRIPTAN 100mg Tabletten

Migränemittel sind gemäß Anlage 2.6 und Anlage 3 nur zur parenteralen Anwendung anforderbar.

Mineralstoffe

Natriumselenit

SELENASE 100 µg pro injectione Ampullen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mineralstoffe sind in Anlage 3 ausgeschlossen außer Magnesium parenteral.

Mineralstoffe

Calcium

CALCIUMGLUC 10% Amp., CALCIRETARD Amp., CALCIUM EAP Amp.

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mineralstoffpräparate sind ausgeschlossen gem. Anlage 3. Zulässig ist nur Magnesium zur parenteralen Anwendung

Mittel bei säurebedingten Erkrankungen

Omeprazol

OMEP 20mg

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darmmittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Mittel bei säurebedingten Erkrankungen

Pantoprazol

PANTOPRAZOL HEXAL i.v.40 mg, PANTOZOl
40 mg i.v , PANTOZOL 40 mg Tabletten,

Mittel bei säurebedingten
Erkrankungen

Ranitidin, Cimetidin

RANITIDIN RATIO 50MG/5ML, TAGAMET
Amp., RANITIC Injekt

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darmmittel sind in Anlage 3
ausgeschlossen. Anmerkung: Als Mittel zur Prämedikation als Narkosevorbereitung möglich.

Muskelrelaxantien

Pridinol

MYOSON Injektionslösung

Fiktiv zugelassene (Alt-) präparate sind nicht zu Lasten der GKV und damit auch für den Sprechstundenbedarf  nicht verordungsfähig.

Muskelrelaxantien

Methocarbamol

ORTOTON FTA, ORTOTON Injektionslösung

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Muskelrelaxantien sind weder in Anlage 2 noch
in Anlage 4 aufgeführt.

Neuroleptika

Haloperidol

HALDOL DECANOAS

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Depotneuroleptika sind in Anlage 2 ausgeschlossen.

Neuroleptika

Promethazin

ATOSIL

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Promethazin ist für den Notdienst nur in Tropfen-
oder Ampullenform anforderbar.

Neuroleptika

Chlorprotixen

TRUXAL

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Laut Fachinformation ist Chlorproxithen allein
nicht geeignet für die Behandlung akuter Psychosen.  Kein Notfallmittel im Sinne der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Neuroleptika

Fluspirilen

IMAP 1.5MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Depotneuroleptika sind in Anlage 2 ausgeschlossen.

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Aciclovir

ACIC OPHTAL

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Virustatika sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Bibrocathol

POSIFORMIN 2%

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE!

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Dexpanthenol

CORNEREGEL Augengel, BEPANTHEN
Augen- und Nasensalbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Als Augensalben/-tropfen sind in Anlage 2.6 nur  cortisonhaltige bei Verätzungen und Verbrennungen oder antibiotikahaltige zur Infektionsprophylaxe (Anlage 2.5) aufgeführt.ACHTUNG: nur
MONOPRÄPARATE!

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Dexamethason, Neomycin, Polymyxin B

ISOPTO MAX Augentropfen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE!

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Dexamethason, Gentamycin

DEXA GENTAMICIN, DEXAGENT Ophthal, DEXAMYTREX

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Dexamethason, Neomycin

DISPADEX comp

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Prednisolon

INFLANEFRAN forte, ULTRACORTENOL,
PRED FORTE Augentropfen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: cortisonhaltige Augensalben/-tropfen nur bei Verätzungen und
Verbrennungen gemäß zugelassenem Anwendungsgebiet

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Dexamethason

DEXA OPHTAL SINE, DEXA EDO, MONODEX, DEXAPOS Comod

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: cortisonhaltige Augensalben/-tropfen nur bei Verätzungen und Verbrennungen gemäß zugelassenem Anwendungsgebiet

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Diclofenac

VOLTAREN OPHTHA, DIFEN UD

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE!

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Nepafenac

NEVANAC

Ist nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Hydrocortison

HYDROCORTISON POS N Augensalbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison-
und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: cortisonhaltige Augensalben/-tropfen nur bei Verätzungen und Verbrennungen gemäß zugelassenem Anwendungsgebiet

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Ketorolac

KETOVISION 5MG/ML, ACULAR 5MG/ML

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig.

Opthalmika - Augensalben/- tropfen

Tobramycin, Dexamethason

TOBRADEX 3MG/ML/1MG/ML

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE!

Otologika

Dexamethason/
Cinchocain

OTOBACID N OHRENTROPFEN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Ohrensalben/- tropfen können nur als antibiotika
und/oder cortisonhaltige Präparate ohne weitere Zusäzte angefordert werden.

Otologika

Phenazon

OTALGAN

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Ohrensalben/- tropfen können nur als antibiotika und/oder cortisonhaltige Präparate ohne weitere Zusätze angefordert werden.

Prokinetika

Domperidon

DOMPERIDON Stada Tabletten

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Prokinetika sind nur als Ampullen oder Tropfen anforderbar.

Prokinetika

Metoclopramid

MCP - 1A Pharma 10mg Tabletten, MCP Ratio Zäpfchen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Prokinetika sind nur als Ampullen oder Tropfen anforderbar. MCP als Zäpfchen oder Tabletten ist nur für den Notdienst/haus-und Heimbesuch in Anlage 4 aufgeführt.

Prostaglandin-Analogon

Misoprostol

CYTOTEC 200

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darm-Mittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Prostaglandin

Alprostadil

PROSTAVASIN 20UG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Zur Therapie der chronischen arteriellen Verschlusskrankheit im Stadium III und IV, keine Notfallindikation.

Rhinologika

Xylometazolin

NASENSPRAY AL, NASENGEL AL

Rhinologika sind nur als schleimhautabschwellende Nasentropfen anforderbar.

Salben/Cremes/Gele

Chlortetracyclin

AUREOMYCIN-Salbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiinfektiva zur Behandlung der Akne sind auf den Namen des Patienten zu verordnen; keine Notfallindikation.

Salben/Cremes/Gele

Clobetasol

DERMOXIN Creme, KARISON Salbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Dermoxin/Karison ist zugelassen zur Behandlung lokalisierter therapieresistenter Plaques von entzündlichen Hauterkrankungen. Keine Notfallindikation; Verordnung auf den
Namen das Patienten. Zusätzlich: zulässig sind nur cortisonhaltige Salben, keine cortisonhaltigen Cremes.

Salben/Cremes/Gele

Dexpanthenol

PANTHENOL HEUMANN CREME,
PANTHENOL Lichtenstein, BEPANTHEN Wund- und Heilsalbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung von Verbrennungen/ Verletzungen/ akuten Hauterkrankungen u.
Pilzinfektionen gemäß Anlage 2.6 über den SSB anforderbar.

Salben/Cremes/Gele

Octenidin

OCTENISEPT Wundgel

Ist nach der SSB-V nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Die Wirkstoffe Octenidin und Polihexanid sind nur als Wundspüllösungen nach Anlage 2.3 SSB-V zulässig.

Salben/Cremes/Gele

Econazol, Triamcinolon

EPIPEVISONE Creme

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar.

Salben/Cremes/Gele

Flumetason, Triclosan

DUOGALEN Creme

Salben/Cremes/Gele

Fusidinsäure, Betametha

FUCICORT Creme

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Tacrolimus

PROTOPIC 0,1%

Salben/Cremes/Gele

Dexamethason, Nystatin, Chlorhexidin

NYSTALOCAL Salbe

Salben/Cremes/Gele

Framycetin

LEUKASE N Puder

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antibiotikahaltige Monopräparate sind nur als Salbe, Creme oder Gel anforderbar. Puder ist nicht aufgeführt.

Salben/Cremes/Gele

Clotrimazol, Betamethason

LOTRICOMB Salbe

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für
HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Fluocinolon, Neomycin

JELLIN Neomycin Creme

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Hydrocortison

POSTERICORT SALBE

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hämorrhoidenmittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Salben/Cremes/Gele

Betamethason, Gentamycin

DIPROGENTA Creme

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für
HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Betamethason, Salicylsäure

BETAMETHASON HEXAL COMP, DIPROSALIC

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antibiotikahaltige Monopräparate sind nur als Salbe, Creme oder Gel anforderbar. Puder ist nicht aufgeführt.

Salben/Cremes/Gele

Miconazol, Flupredniden

DECODERM TRI Creme, VOBADERM

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für

Salben/Cremes/Gele

Nadifloxacin

NADIXA Creme

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. Antiinfektiva zur Behandlung der Akne sind auf den Namen des Patienten zu verordnen; kein Sprechstundenbedarf.

Salben/Cremes/Gele

Diclofenac

VOLTAREN Emulgel, DICLOFENAC RATIOPHARM GEL

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für
HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Ibuprofen

DOLGIT SCHMERZCREME SPEND

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. Antiphlogistische / antirheumatische Mittel zur topischen Anwendung sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. Bitte beachten Sie auch die Arzneimittel-Richtlinie.

Salben/Cremes/Gele

Clostridium histolyticum- Filtrat

IRUXOL

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für
HNO-Ärzte

Salben/Cremes/Gele

Nonivamid/ Nicoboxil bzw Cayennepfeffer- Extrakt

FINALGON Wärmecreme stark, FINALGON CPD Wärmecreme, FINALGON Wärmecreme Duo

Anforderbar sind nur hyperämisierende Salben, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förderung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen.

Salben/Cremes/Gele

Clotrimazol, Bifonazol, Miconazol

CANESTEN, CANESTEN extra, CASTELLANI
m Miconazol

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antimykotika können nur von Kinderärzten angefordert werden.

Spasmolytika

Paracetamol/ Butylscopolamin

Buscopan plus

Buscopan Plus (Butylscopolamin + Praracetamol) unterliegt dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht-analgetischen Wirkstoffen). Zudem wäre lt. SSB-Vereinbarung (Anlage 2.6) Butylscopolamin nur als Monopräparat anforderbar.

Thrombozyten- aggregationshemmer

Clopidogrel

CLOPIDOGREL-Generika, PLAVIX

Clopidogrel ist nur von invasiv tätigen Kardiologen nach einzeitiger Stentimplantation verordnungsfähig.

Thrombozyten-
aggregationshemmer

Ticagrelor

BRILIQUE

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Thrombozytenaggregationshemmer sind auf den
Namen des Patienten zu verordnen mit Ausnahme von Clopidogrel von invasiv tätigen Kardiologen nach einzeitigen Stents.

Verödungsmittel

Polidocanol

AETHOXYSKLEROL 0,5% Injektionslösung,
AETHOXYSKLEROL 1% Injektionslösung

Aethoxysklerol kann nur in der Dosierung von 3% von proktologisch tätigen Ärzten und HNO-Ärzten angefordert werden.

Virustatika

Aciclovir

ACICLOVIR RATIO 250MG

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Virustatika sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Virustatika

Podophyllotoxin

CONDYLOX

Vitamine

B-Vitamine

VITAMIN B12 1.000 µg Lichtenstein Ampullen, FOL INJEKT Lichtenstein Ampullen

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamine sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Vitamine

Multivitamine

FREKAVIT WASSERLOESL NOVUM

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamine sind in Anlage 3 ausgeschlossen.

Vitamine

Vitamin K /
Phytomenadion

KA VIT Tropfen, KONAKION MM

Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamin K kann nur von Kinderärzten zur
Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen angefordert werden.

Zytostatika

Mitomycin

MITOMYCIN 10 medac

Zytostatika sind nicht Gegenstand der SSB-Vereinbarung. Verordnung auf den Namen des Patienten.

 

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