Zum Hauptteil springen

Gratis Pflegepaket ab Pflegegrad 1!

Wir möchten Sie mit einem kostenlosen Service bei der Pflege unterstützen.  Deshalb versprechen wir unseren Patienten nach § 40 SGB XI, die einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben, eine Versorgung mit Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat kostenfrei nach Hause.

Sie und ihre Angehörigen erhalten alle alltäglichen Pflegehilfsmittel, jeden Monat von uns in einer Box. Zu den Pflegehilfsmitteln die Ihnen zustehen, gehören Einmalhandschuhe, Mundschutz, Flächendesinfektion, Handdesinfektion, Bettschutzunterlagen und einiges mehr. Weitere Informationen zu den Pflegehilfsmitteln, die Ihnen von der Pflegekasse bezahlt werden, finden Sie in unseren Anträgen.

Mit den ausgefüllten Anträgen können sie die Pflegehilfsmittel in ihrer Centro Apotheke beantragen und jeden Monat profitieren! 

Was kosten die Pflegehilfsmittel?

Unterliegen Sie, einem Pflegegrad zwischen 1 und 5, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten Ihrer Pflegehilfsmittel. Somit fallen für Sie keine Kosten an! Einen Pflegegrad erhalten Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser vergibt nach einer Prüfung der Selbstständigkeit und des Gesundheitszustandes der Patienten eine Einschätzung nach Pflegegraden.

Für wen sind die kostenlosen Pflegehilfsmittel gedacht?

Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Personen mit einem Pflegegrad, die von Angehörigen zu Hause versorgt werden, einen Anspruch auf Pflegehilfsmitteln zur Versorgung im Wert von bis zu 40 Euro. Auch Menschen die von einem ambulanten Pflegedienst Zuhause versorgt werden, können die Pflegehilfsmittel beantragen.

Habe ich nur Anspruch auf die Pflegehilfsmittel, wenn ich bei einem Pflegedienst angemeldet bin?

Nein - Sie haben ganz unabhängig von einem Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. D.h. das ganze läuft über ihre Pflegekasse und Ihre Apotheke ab.

Welche Produkte stehen Ihnen zur Auswahl?

Produkte wie Einmalhandschuhe. Schutzschürzen zum einmaligen Gebrauch, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, Fingerlinge und Bettschutzunterlagen stehen Ihnen zur Auswahl. Verbrauchsartikel wie z.B. Vorlagen/ Windeln müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet, werden. Welche Produkte genau Sie beziehen können, finden Sie in den Formularen am Ende dieser Webseite. Wir empfehlen beim Antrag eine Genehmigung für alle Hilfsmittel zu beantragen. So können Sie später flexibel zwischen den Hilfsmitteln wechseln.

 

Wie lange habe ich Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Dies ist immer abhängig von der Pflegekasse. Die einen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit und andere für mindestens ein Jahr. Hier wird nach Ablauf des Jahres, ein neuer Antrag gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Patient weiterhin auf eine Unterstützung angewiesen ist oder nicht.

Dazu erinnern wir Sie gerne rechtzeitig!

 

Was muss noch beachtet werden?

Sie tragen so lange keine Kosten, wie Sie den monatlichen Höchstbetrag nach § 40 Abs. 2 SGB XI nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie nach § 40 Abs. 2 SGB XI für die zusätzlichen Kosten selbst aufkommen. Alle Standard Pflegeboxen sind so optimiert, dass sie nicht mehr als 40 Euro kosten und für Sie umsonst sind. Außerdem fallen keine Kosten für Sie privat an ohne das wir Sie darüber ausführlich informieren!

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ihren Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei Ihrer gewöhnlichen Krankenkasse angesiedelt. Sind sie z.B. bei der Barmer GEK versichert, reicht es aus, ihren Antrag an die Barmer GEK einzureichen und darauf aufmerksam machen, dass dieser an die Pflegekasse weitergeleitet werden soll. Private Patienten reichen ihre Unterlagen bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein. Sie können den Antrag ganz bequem per Telefon, Mail, Brief oder Fax stellen.

Welche Pflegekasse habe ich?

Ihre gewöhnliche Krankenkasse wie die AOK ist in verschiedene Abteilungen eingeteilt, meistens ist Ihre Pflegekasse eine Abteilung der Krankenkasse. Sie können sich bei Fragen zu Ihrer Pflegekasse an Ihre Krankenkasse wenden.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne per Email an unser Team!

Folgen Sie uns in unseren Social Media Kanälen

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.