Kosten künstliche Befruchtung bei gesetzlich Versicherten
Das Projekt Kinderwunsch und Familienplanung mit künstlicher Befruchtung stellt junge Menschen und Familien vor viele Fragen. Als spezialisierte Hamburger Apotheke für Kinderwunsch, Familienplanung und künstliche Befruchtung möchten wir Sie über die pharmazeutische Beratung hinaus unterstützen. Im Folgenden finden Sie daher Informationen zu den Preisen von Medikamenten bei künstlicher Befruchtung. Weiterhin erklären wir Ihnen das Vorgehen für Direktabrechnung mit der Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung (relevant für privat versicherte in unserer Hamburger Apotheke).
Kosten der künstlichen Befruchtung
Die Kosten für die künstliche Befruchtung setzen sich aus den Kosten für die medizinische Betreuung durch Ärzte sowie die Kosten für Medikamente wie Gonal, Fyremadel, Puregon, Menogon, Brevactid, Pergoveris, Ovaleap, Utrogest, etc. zusammen. Anders als bei anderen Behandlungen, fallen bei Medikamenten für Kinderwunsch, Familienplanung und künstliche Befruchtung höhere Kosten an. Die Regelung dieser Kosten bzw. der Kostenübernahme sind durch die Krankenkassen und das Sozialgesetzbuch (SGB) 5 Paragraph 27a geregelt.
Kosten Familienplanung, Kinderwunsch und künstliche Befruchtung bei gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen sind über den Paragraph 27a des SGB 5 dazu verpflichtet 50% der Kosten der künstlichen Befruchtung oder Kinderwunsch-Therapie zu übernehmen. Dies beinhaltet die Kinderwunsch Kosten des Arztes wie der Medikamente. Damit der Paragraph 27a gilt müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es werden nur drei Versuche der künstlichen Befruchtung bzw. Kinderwunsch-Behandlung nach Paragraph 27a bezahlt.
- Es muss sich um den Kinderwunsch eines verheirateten Paares handeln.
- Alle vorherigen Maßnahmen zu Familienplanung wie Fertilitätsoperationen, Hormonbehandlungen, etc) müssen versucht und erfolglos gewesen sein.
- Die künstliche Befruchtung muss eine ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit haben.
- Beide ehelichen Partner mit Kinderwunsch müssen über 25 Jahre alt sein.
- Frauen müssen jünger als 40 und Männer jünger als 50 sein.
- Es dürfen nur Eizellen der Frau mit Kinderwunsch verwendet werden. Eizellspenden von anderen Frauen sind verboten.
Einige gesetzliche Krankenkassen haben sich dazu verpflichtet mehr als die durch Paragraph 27a vorgeschriebenen 50% der Kinderwunsch-Kosten zu übernehmen. Dies ist abhängig von der Krankenkasse und sollte vor jeder Behandlung individuell erfragt werden.
Die Kosten der Medikamente zur Förderung einer Schwangerschaft und künstlichen Befruchtung sind preislich im höheren Niveau. Trotz der Reduktion der Kosten durch Paragraph 27a können Kosten von mehreren Hundert Euro pro Behandlungszyklus entstehen. Um die Bezahlung für Sie zu erleichtern können Sie die Kosten der Medikamente für künstliche Befruchtung, Familienplanung und Kinderwunsch in unserer Hamburger Apotheke, unabhängig von der Höhe der Kosten, per EC-Karte, Kreditkarte, Google-Pay, Apple-Pay und bar bezahlen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich stets durch Anpassungen in der Rechtsprechung im Bereich Paragraph 27a, Sozialgesetzbuch 5 und den Verordnungen zu Familienplanung, Kinderwunsch und künstlicher Befruchtung ändern. Bei persönlichen Fragen können Sie sich gerne in einer unserer drei Hamburger Apotheken bei uns melden.