Was ist Sprechstundenbedarf
Richtgrößenprüfungen und die Richtgrößenvereinbarung gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Hamburg seit 2017 nicht mehr. Das heißt, dass die Arztpraxis nicht mit anderen Arztpraxen verglichen wird. Die Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg gibt daher nur vor was bestellt werden darf und was nicht. Dies wird von der Rezeptprüfstelle Duderstadt (rpd) kontrolliert. Ist die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) der Meinung, dass ein Produkt nicht also Sprechstundenbedarf verornet werden kann, stellt sie einen Prüfantrag gegen die Arztpraxis bei dieser spezifischen Verordnung. Dieser Prüfantrag wird von der Gemeinsamen Prüfungsstelle Ärzte und Kassen (GPS) untersucht. War der Bezug nicht korrekt, wird ein Regress an die Arztpraxis gesendet. Eine statische Wirtschaftlichkeitsprüfung - als anhand von Durchschnittswerten anderer Praxen findet nicht statt.
Auf dieser Seite finden Sie Listen was erfahrungsgemäß als Sprechstundenbedarf in Hamburg akzeptiert wird. Diese Listen sind nur Erfahrungswerte. Maßgeblich bleibt die Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstundenbedarfsverordnung) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.
Welche Arzneimittel können NICHT als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?
Nur weil Arzneimittel oder Medikamente apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig sind, heißt das nicht, dass sie als Sprechstundenbedarf verordnet werden können. Grundsätzlich sind Arzneimittel nur als schnell freisetzende Darreichungsformen Sprechstundenbedarf. Das heißt, dass retardierte oder in ihrer Freisetzungsform modifizierte Arzneimittel und Medikamente in der Regel keinen Sprechstundenbedarf darstellen. Häufig sind auch Kombinationspräparate Kein Sprechstundenbedarf. Folgende Arzneimittelmittel und Medikamente können in der Regel nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden und müssen als Praxisbedarf von der Arztpraxis bezahlt werden.
· Hylase Dessau 300 IE Vial
· Hylase Dessau 150IE Vial
· Toxiloges 50x2ml
· Athrologes 50x2ml
· Piroxicam 20mg/ml 50x2ml
· Procain Loges 1% Injektionsflasche
· Lidocain Presselin 1%
Die Liste der potentiell regressgefährdeten Arzneimittel finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH). https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/sprechstundenbedarf.html
Welche Impfstoffe können NICHT als Sprechstundenbedarf verordnet werden?
Ob Impfstoffe Sprechstundenbedarf sind oder als Rezept dem Patienten direkt verordnet werden müssen, entscheidet sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI). Impfungen die in der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt werden, werden analog zum Sprechstundenbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) bezogen. Bei der Auswahl der Grippeimpfstoffe und Impfstoffe gilt ebenfalls das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Impfstoffe die regressgefährdet sind und nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden können sind:
· Zostavax
· Strovac
· Rabipur (Tollwut-Impfstoff)
· Bexsero (Meningokokken-B-Impfstoff
Liste Sprechstundenbedarfsmedikamente
Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig Liste mit Medikamenten und Produkten aus Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf die nicht akzeptiert wurden. Diese Verordnungen haben demnach einen Regress von der Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) erhalten. Hier finden Sie eine vereinfachte und angepasste Liste auf Basis der KV Liste von 2021. Diese Informationen dienen der Orientierung. Haben Sie weitere Fragen ob eine Arzneimittel oder Medikament als Sprechstundenbedarf verordnet werden darf, wenden Sie sich an die Praxisberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) oder an uns.
Produktgruppe |
Untergruppe |
Beispiele |
Beanstandungsgrund laut Prüfantrag |
Hämatologika |
Enzyme |
HYLASE DESSAU 1500IE VIAL |
Gemäß Anlage 2.2 der SSB-Vereinbarung ist Hyaloronidase nur als Zusatz für Lokalanästhetika in der Ophthalmologie anforderbar. Für die Fachgruppen Augenärzte, Anästhesisten und Chirurgen nachvollziehbar. |
Mittel zur Lokal- und Leitungsanästhesie |
Lokalanästhetika |
Lidocain-/Tetracain-Rezepturen |
Rezepturen zur Lokal- und Leitungsanästhesie sind nicht anforderbar. |
Anforderbar sind: Lösungen und Sprays als Fertigpräparate (Bsp. Xylocain Pumpspray, Gingicain D Spray,...). Weiterhin anforderbar sind: Anästhesiepflaster, lokalanästhetische Cremes und - sofern für die Anwendung der Creme Okklusivbedingungen vorgeschrieben - die zugehörigen Okklusivpflaster (nur zur Anwendung bei Kindern) und lokalanästhetische Salben, sofern die Anwendung vor dem Eingriff medizinisch erforderlich ist. |
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Mittel zur Lokal- und |
PROCAIN LOGES 1% Injektionsflasche, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Das Präparat ist zugelassen für die Injektion im |
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Antiseptika |
Flächendesinfektion |
BACILLOL 30 Tissues |
Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Hände- und Flächendesinfektion gehören zu den allgemeinen Praxiskosten. |
Hautdesinfektion |
ALKOHOL 70% Hetterich, Isopropanol 100%, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Alkohol im SSB ist nur als Isopropyl 70 % |
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Gynäkologische |
ALBOTHYL-Konzentrat |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Albothyl Konzentrat ist zugelassen zur vaginalen |
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Händedesinfektion |
STERILLIUM Classic Pure / Virugard Lösung, ASEPTOMAN Händedesinfektion |
Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Hände- und Flächendesinfektion gehören zu den allgemeinen Praxiskosten. |
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Hydrogel, polihexanidhaltig |
LAVANID Wundgel, PRONTOSAN Woundgel, hergestellte REZEPTUREN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Desinfektions- und Hautreinigungsmittel ausschließlich in flüssiger Form zur Anwendung am Patienten nach Anlage 2.5 bzw nur jodpovidonhaltige Salben nach Anlage 2.6 |
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Hydrogel, octenidinhaltig |
LINOSEPTIC-Gel |
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Antiseptika |
Stomatologika |
SOCKETOL Paste |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Antipsoriatika |
Psoralene |
MELADININE Lösungskonzentrat 0,3% |
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Keratolytika |
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Silbernitrat-Kaliumnitrat Ätzstift |
Das Medizinprodukt ist nicht in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet. Keratolytika sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Keratolytika |
Salicylsäure |
GUTTAPLAST |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Laxantien |
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Laxans AL, MOVICOL |
Laxantien sind nur zur Vorbereitung diagnostischer und operativer Eingriffe anforderbar. |
Markierungsdraht |
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DUALOK® Markierungsdraht 77 mm, DUALOK® Markierungsdraht 107 mm |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Mund- und |
Antiseptika |
OCTENIDOL md Mundspüllösung, |
Mund- und Rachentherapeutika sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Opthalmika - Augensalben/- |
Antibiotika- |
ISOPTO MAX Augentropfen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-,cortison- |
Antiseptika |
POSIFORMIN 2% |
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Künstliche Tränen |
VISC OPHTAL Augengel, VIDISIC Augengel, VISCO VISION Gel, METHOCEL 2% |
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Mydriatika |
MYDRIASERT Augeninsert, MYDRANE |
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Antiphlogistika |
VOLTAREN OPHTHA |
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Praxisbedarf |
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KREPPFIX ZUNGENLÄPPCHEN Kreppapier |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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SCHUTZUEBERZ REKTALSONDE28 |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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Abdecktücher |
RAUCODRAPE Inzisionsfolie |
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Einmalhandschuhe |
SENTINA AMBIDEX, GENTLE SKIN GRIP |
Ist nach den allgemeinen Bestimmungen des EBM mit dem Honorar abgegolten. Einmalhandschuhe sind gemäß Anlage 3 ausgeschlossen. |
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Fingerlinge |
FINGERLINGE Latex |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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Holzmundspatel |
HOLZMUNDSPATEL 15CM |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mundspatel sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
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Krankenunterlagen |
KRANKENUNTERLAGEN 40X60CM, MOLINEA PLUS |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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Lochtücher |
FOLIODRAPE Lochtuch |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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OP-Masken |
SENTINEX OP MASKEN FOG FRE |
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SAUERSTOFFBRILLEN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Die Kosten für Einmalartikel sind bereits mit |
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Wasser gereinigt PH Eur; AQUA B BRAUN SPUEL Kunstoff FFlasche |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Die Kosten für Aqua pur., dem., dest. etc. gehören zu den allgemeinen Praxiskosten. |
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Ultraschallgel |
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Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Allgemeine Praxiskosten |
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Punktionsbestecke |
Besteck zur |
PLEUROFIX |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Pleurapunktionsbestecke sind nicht in Anlage 2 |
Schienen |
Armschienen |
KREWI fract Oberarmschiene |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Armschienen sind nicht Gegenstand der SSB- Vereinbarung |
Spüllösungen |
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RINGER LÖSUNG CF Care Lock, RINGER |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Spüllösungen sind nach Anlage 3 ausgeschlossen. |
Spüllösungen zur Anwendung am Auge |
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PLUM NACL, BSS Deltamedica, BSS Distra Sol |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Spüllösungen sind bereits in der Gebührenordnungsposition enthalten. |
Abführmittel |
Glycerol |
BABYLAX |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Laxanzien sind nur zur Vorbereitung diagnostischer und operativer Eingriffe über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig. |
Abführmittel |
Macrogol |
KINDERLAX, LAXBENE, MOVICOL |
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Acidosetherapeutika |
Natriumhydrogen- carbonat |
NATRIUMHYDROGENCARBONAT 8,4% |
Acidosetherapeutika sind gemäß Anlage 3 ausgeschlossen |
Analgetika |
Kombinationen |
DOLOMO TN |
Dolomo TN unterliegt dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht- |
Analgetika |
Diclofenac |
VOLTAREN Resinat, DICLOFENAC Ratio SL, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Analgetika (nur schnell freisetzende Darreichungsformen, keine Präparate mit modifizierter bzw. retardierter Wirkstofffreisetzung) |
Analgetika |
Oxycodon, Naloxon |
OXYGESIC Retardtabletten |
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Analgetika |
TARGIN Retardtabletten |
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Analgetika |
Tilidin, Naloxon |
VALORON N retard, TILIDIN - Retardtabletten (Generika divers) |
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Analgetika |
Tramadol |
TRAMADOL- Retardtabletten (generika), TRAMAL long |
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Analgetika |
Paracetamol/ Butylscopolamin |
Buscopan plus |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Butylscopolamin nur als Monopräparat anforderbar. Buscopan Plus unterliegt zudem dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht-analgetischen Wirkstoffen). |
Antiallergika |
Dimetinden |
Fenistil Gel |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiallergika zur topischen Anwendung sind im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen. |
Antiallergika |
Epinephrin |
FASTJEKT Autoinjektor, EMERADE Inj-Lsg. in einem Fertigpen, JEXT Inj-Lsg. in einem Fertigpen, EPIPEN AUTOINJEKTOR |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiallergika - nur flüssige Darreichungsformen zur oralen Anwendung, auch betamethasonhaltige Tropfen als Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektenallergie und injizierbare Darreichungsformen (keine Anaphylaxie-Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen) |
Antiallergika |
Rupatadin, Ebastin, Clemastin, Desloratadin, Levocetirizin |
URTIMED 10 mg Tabletten, EBASTEL Filmtabletten, TAVEGIL Tabletten, DASSELTA Filmtabletten, EBASTIN aristo, AERIUS |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Laut Anlage 2: Antiallergika - nur flüssige Darreichungsformen zur oralen Anwendung, auch betamethasonhaltige Tropfen als Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektenallergie und injizierbare Darreichungsformen (keine Anaphylaxie-Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen). Laut Anlage 4 |
Antianämika |
Eisencarboxymaltose |
FERINJECT 50 mg Eisen/ml Inj.-/Inf.lsg. |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Reproterol und Cromoglicinsäure |
AARANE |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Beclometason |
JUNIK Autohaler |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltige Dosieraerosole |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Budesonid |
Budes Dosieraerosol, Budesonid Easyhaler |
Antiasthmatika und Broncholytika sind nur als sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen gem. Anlage 2.6 anforderbar (keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltigen Dosieraerosole). |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Epinephrin |
INFECTOKRUPP Inhalationslösung |
Antiasthmatika und Broncholytika sind nur als sofort wirksame Dosieraerosole (keine cortisonhaltigen) und injizierbare Darreichungsformen anforderbar; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen. Somit sind Inhalationslösungen nicht anforderbar. |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Formoterol |
FORMOTEROL HEXAL Easyhaler |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Fluticason/Salmeterol |
VIANI forte 50/500 Diskus |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen; keine Kombinationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen, keine cortisonhaltige Dosieraerosole |
Antiasthmatika und Broncholytika |
Tiotropiumbromid |
SPIRIVA 18 µg Handihaler |
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Antiasthmatika und Broncholytika |
Ipatropiumbromid |
Atrovent LS |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Inhalationslösungen sind nicht in Anlage 2 aufgeführt; auch nicht für den Notdienst. Atrovent ist nur zugelassen als Ergänzung zu β2-Mimetika im akuten Asthmaanfall. |
Antiasthmatika und |
Salbutamol |
SALBUBRONCH Forte 5mg/ml Tropfen, |
Antiasthmatika und Broncholytika dürfen nur als sofort wirksame Dosieraerosole und als injizierbare Darreichungsform (keine |
Antiasthmatika und Broncholytika |
SALBUTAMOL Ratio Fertiginhalat |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Inhalationslösungen sind nicht in Anlage 2 aufgeführt; auch nicht für den Notdienst. Antiasthmatika / Broncholytika sind nur als sofortwirksame, cortisonfreie Dosieraerosole anforderbar. |
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Antiasthmatika und Broncholytika |
Theophyllin |
SOLOSIN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiasthmatika / Broncholytika sind nur als sofortwirksame, cortisonfreie Dosieraerosole anforderbar. |
Antibiotika |
Moxifloxacin |
AVALOX 400 mg Filmtabletten |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Antibiotika (nur injizierbare Darreichungsformen). Die für den Notdienst zulässigen Antibiotika entnehmen Sie bitte der Anlage 4 der SSB-Vereinbarung. |
Antibiotika |
Amoxicillin, Amoxicillin+Clavulan- säure |
AMOCLAV, AMOXICLAV (Generika divers), Amoxicillin (Generika divers) |
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Antibiotika |
Ciprofloxacin |
CIPROHEXAL 500MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur injizierbare Antibiotika sind erstattungsfähig. |
Antidiarrhoika |
Loperamid |
IMODIUM AKUT |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur verschreibungspflichtige Antidiarrhoika sind anforderbar: OTC-Präparat. |
Antiemetika |
Ondansetron |
ONDANSETRON Aristo® 4 mg Inj.lsg., ZOFRAN 4 mg i.v. Inj.lsg., ONDANSETRON |
Antiemetika sind gem. Anlage 2.6 anforderbar, jedoch keine Serotoninantagonisten und keine Neurokinin-I-Rezeptorantagonisten. |
Antiemetika |
Granisetron |
AXIGRAN 2 mg Filmtabletten |
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Antiemetika |
Droperidol |
XOMOLIX ILO |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Keine Notfallbehandlung im Sinne der SSB- |
Antihämorrhagika |
Desmopressin |
MINIRIN Parenteral |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hormone sind nicht in Anlage 2 SSB-V |
Antihypertonika |
Candesartan |
ATACAND 8 mg Tabletten |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nicht für den Notfall geeignet/zugelassen. |
Antihypertonika |
Metoprolol |
BELOC ZOK MITE 47.5MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Betablocker sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. |
Antihypertonika |
Propranolol |
DOCITON 10 |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antihypertonika sind in Anlage 2.6 SSB-V aufgeführt, allerdings haben diese Betablocker keine Notfallzulassung und sind somit nicht anforderbar. |
Antihypertonika |
Ramipril |
RAMILICH, RAMIPRIL 1A PHARMA 10 MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nicht für den Notfall geeignet/zugelassen. |
Antihypertonika |
Verapamil |
ISOPTIN Filmtabletten, VERAPAMIL- Generika |
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Antihypertonika |
Nifedipin |
NIFEDIPIN AL 5, NIFEDIPIN AL T 20 RETARD |
Nifedipin ist in der Anlage 4 nur in der Dosierung von 10 mg aufgeführt! |
Antihypertonika |
Nitrendipin |
NITRENDIPIN AL 10 |
Nitrendipin 10 mg als Filmtablette hat keine Notfallidikation und ist nicht in Anlage 4 aufgeführt. Nur Nitrendipin 5 mg als Phiole oder Nifedipin 10 mg als Kapsel. |
Antihypotonika |
Etilefrin |
EFFORTIL TROPFEN,THOMASIN TROPFEN 15MG/ML |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antihypotonika sind im Sprechstundenbedarf in der Anlage 3 und in der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossen. |
Antiinfektiva |
Hepatitis-B- Immunglobulin |
HEPATITIS B IMMUNGLOB FSP |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hepatitis-B-Immunglobulin muss auf den Namen des Patienten verordnet werden; nicht Inhalt der Schutzimpfungsvereinbarung. |
Antiinfektiva |
Hepatitis-A- Immunglobulin |
BERIGLOBIN |
Ist nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Immunglobuline sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. Verordnung auf den Namen des Patienten. |
Antiinfektiva |
Palivizumab |
SYNAGIS |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Synagis muss auf den Namen des Patienten verordnet werden; nicht Inhalt der Schutzimpfungsvereinbarung. |
Antiphlogistika/ Antirheumatica |
Diclofenac, Misoprostol |
ARTHOTEC forte |
Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen sind in Anlage III Nr. 6 der Arzneimittelrichtlinie zu Lasten der GKV ausgeschlossen. |
Antiphlogistika/ |
Phenylbutazon, Lidocain |
Ambene® parenteral |
Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen sind in Anlage III Nr. 6 der Arzneimittelrichtlinie zu Lasten |
Antiphlogistika/ Antirheumatica |
Piroxicam |
PIROXICAM HEXAL 20MG/ML IM, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Piroxicam ist nach Angaben der Hersteller nicht zur Einleitung der Behandlung von Erkrankungen geeignet, bei denen ein rascher Wirkungseintritt benötigt wird und ist nicht die Therapie der ersten Wahl. Piroxicam-haltige Arzneimittel sind somit nicht im Rahmen des SSB anforderbar. |
Antithrombotische Mittel |
Fondaparinux |
Arixtra ILO |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Gemäß Anlage 2.6 können nur unfraktionierte Heparine oder niedermolekulare Heparine mit der Zulassung zur Thrombosetherapie angefordert werden. |
Antitussiva / |
Acetylcystein |
ACC INJEKT |
Antitussiva / Expektorantien sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Antitussiva / Expektorantien |
Dihydrocodein |
PARACODIN N TROPFEN |
Antitussiva / Expektorantien sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Anxiolytika |
Buspirin |
BUSP 10MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Anxiolytika sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. |
Bisphosphonate |
IBANDRONSAEURE |
IBANDRONSAEURE STADA 3MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Arzneimittel im Sprechstundenbedarf sind |
Corticoide, oral |
Dexamethason |
DEXAMETHASON 4MG GALEN DEXAMETHASON 8MG GALEN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind |
Corticoide, oral |
Methylprednisolon |
URBASON 40 mg |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. |
Corticoide, oral |
Prednison |
DECORTIN 50 mg |
|
Corticoide, oral |
Prednisolon |
PREDNISOLON 20 mg Jenapharm, PREDNISOLON AL, DECORTIN H 50 mg |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Als Ausstattung für den Arztkoffer für Haus-/Heimbesuche in geringsten Mengen möglich (siehe Anlage 4) |
Corticoide, rektal |
INFECTOCORTIKRUPP |
Glucocorticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Prednisolon als Zäpfchen (100mg) ist nur für den Notdienst in Anlage 4 aufgeführt. |
|
Corticoide, rektal |
Prednison |
RECTODELT |
Glucocorticoide sind nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. Als Corticoid für den Notdienst nach Anlage 4 ist nur Prednisolon als Zäpfchen (100mg) anforderbar |
Corticoide zur Injektion |
Triamcinolon |
TRIAM 40 Lichtenstein Kristallsuspension Ampullen, TRIAMHEXAL 10 Injektionssuspension, Volon A 40 |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind |
Corticoide zur Injektion |
Dexamethasonpalmitat |
LIPOTALON Ampullen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für |
Corticoide zur Injektion |
Dexamethasonacetat, Lidocain |
SUPERTENDIN Ampullen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Corticoide zur Injektion (keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen); keine langwirksamen Corticoide, ausgenommen dexamethasonhaltige Präparate, die für die Notfallbehandlung zugelassen sind |
Corticoide zur Injektion |
Betamethason |
CELESTAN depot |
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Durchblutungsfördernde Mittel |
Pentoxifyllin |
PENTOXIFYLLIN RATIO 400MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Durchblutungsfördernde Mittel sind nicht Gegenstand der SSB-Vereinbarung. |
Glaukommittel (parenteral) |
Acetazolamid |
DIAMOX PARENTERAL |
Fiktiv zugelassene (Alt-) präparate sind nicht zu Lasten der GKV und damit auch für den Sprechstundenbedarf nicht verordungsfähig. |
Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - |
Apraclonidin |
IOPIDINE 0,5% Augentropfen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Glaukommittel (nur für die Behandlung des akuten Glaukomanfalls zugelassene Präparate) |
Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - Augensalben/-tropfen |
Timolol- Kombinationen |
ARUTIDOR-Augentropfen, COSOPT-S 20 mg/ml+5 mg/ml Augentr.i.Einzeldosisbe., FOTIL sine, XALACOM Augentropfen, GANFORT 0,3 mg/ml+5 mg/ml Augentropfen |
|
Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - Augensalben/-tropfen |
Bimatoprost |
LUMIGAN 0,1 mg/ml Augentropfen, LUMIGAN 0,3 mg/ml EDO |
|
Glaukommittel (topisch) - siehe auch Opthalmika - |
Brimonidin |
BRIMONIDIN AL Augentropfen, ALPHAGAN |
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Glaukommittel (topisch) - |
Brinzolamid |
AZOPT-Augentropfen |
|
Haemostyptika, Hämostatika |
Aluminium/Kupfer |
HÄMOSTATIKUM Al-Cu Lösung |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur Hämostyptika, soweit sie Arznei- oder Verbandmittel, sowie Eisen III Chlorid für Dermatologen und Chirurgen sind gem. Anlage 2.6 SSB-V anforderbar. Dieses Medizinprodukt enthält Aluminium und Kupfer. |
Heparin, niedermolekular |
Enoxaparin |
CLEXANE 20 mg Praxis Inj.-Lsg.i.e.Fer.m.Sich- Sys., CLEXANE 40 mg 0,4 ml Inj.- |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Heparin, niedermolekular - Erstinjektion zur Einleitung einer Thrombosetherapie nur für diese Indikation zugelassene Präparate |
Heparin, niedermolekular |
Certoparin |
MONO EMBOLEX 3000IE PROPHY, MONO EMBOLEX MULTI |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt: Heparin, niedermolekular - Erstinjektion zur Einleitung einer Thrombosetherapie nur für diese Indikation zugelassene Präparate |
Heparin, niedermolekular |
Dalteparin |
FRAGMIN 5000 IE FORTE |
|
Heparin, niedermolekular |
Nadroparin |
FRAXIPARINE 0,3, FRAXIPARINE 0,6 |
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Heparinhaltige Salben |
Heparin |
HEPARIN AL Salbe 30.000 |
Nur heparinhaltige Salben ab 60.000 IE sind gem. Anlage 2.6 anforderbar. |
Homöopathika |
- |
Allium Sativum D12, Traumeel Creme/ Ampullen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Hypnotika und Sedativa |
Melatonin |
CIRCADIN 2MG RETARDTABLETT |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hormone sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung. |
Immunglobuline |
Hepatitis-B- Immunglobulin |
HEPATITIS B Immunglobulin® Fertigspritzen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Impfstoffe |
Varizellen-Lebend- |
ZOSTAVAX Plv.+Lsg.z.Her.e.Inj.Susp.i.e. |
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Impfstoffe |
Enterobakterienimpfstoff, |
STROVAC Injektionssuspension |
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Impfstoffe |
Tollwut-Impftoff |
RABIPUR Tollwut PCEC Vaccine Plv.+LM.z.H.e.Inj.-L. |
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Impfstoffe |
Meningokokken-B-Impfstoff |
BEXSERO |
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Infusionslösungen |
Parenterale Ernährung |
LIPOFUNDIN MCT 20% GL, FREKAVIT |
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Infusionslösungen |
Elektrolyt-Lösungen |
INZOLEN |
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Infusionslösungen |
NATRIUMHYDROGENCARBONAT 8,4% |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Elektrolytlösungen sind nicht in Anlage 2.6 aufgeführt. Das Präparat ist ein Zusatz für Infusionslösungen. Die Dosierung richtet sich nach den Analysewerten des Ionogramms und dem Säure-Basen-Status. Das entspricht einer geplanten Anwendung ist ist daher kein Sprechstundenbedarf. |
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Insuline und Analoga |
Insulin aspart |
Novorapid Durchstechflasche |
Nur Alt-lnsulin (= Normalinsulin = schnell und kurzwirksames Humansinulin; ohne Depot-lnsulin, keine Insulinanaloga) ist gem. Anlage 2 Ziffer 6 anforderbar. |
Migränemittel |
Sumatriptan |
SUMATRIPTAN 100mg Tabletten |
Migränemittel sind gemäß Anlage 2.6 und Anlage 3 nur zur parenteralen Anwendung anforderbar. |
Mineralstoffe |
Natriumselenit |
SELENASE 100 µg pro injectione Ampullen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mineralstoffe sind in Anlage 3 ausgeschlossen außer Magnesium parenteral. |
Mineralstoffe |
Calcium |
CALCIUMGLUC 10% Amp., CALCIRETARD Amp., CALCIUM EAP Amp. |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Mineralstoffpräparate sind ausgeschlossen gem. Anlage 3. Zulässig ist nur Magnesium zur parenteralen Anwendung |
Mittel bei säurebedingten Erkrankungen |
Omeprazol |
OMEP 20mg |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darmmittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Mittel bei säurebedingten Erkrankungen |
Pantoprazol |
PANTOPRAZOL HEXAL i.v.40 mg, PANTOZOl |
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Mittel bei säurebedingten |
Ranitidin, Cimetidin |
RANITIDIN RATIO 50MG/5ML, TAGAMET |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darmmittel sind in Anlage 3 |
Muskelrelaxantien |
Pridinol |
MYOSON Injektionslösung |
Fiktiv zugelassene (Alt-) präparate sind nicht zu Lasten der GKV und damit auch für den Sprechstundenbedarf nicht verordungsfähig. |
Muskelrelaxantien |
Methocarbamol |
ORTOTON FTA, ORTOTON Injektionslösung |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Muskelrelaxantien sind weder in Anlage 2 noch |
Neuroleptika |
Haloperidol |
HALDOL DECANOAS |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Depotneuroleptika sind in Anlage 2 ausgeschlossen. |
Neuroleptika |
Promethazin |
ATOSIL |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Promethazin ist für den Notdienst nur in Tropfen- |
Neuroleptika |
Chlorprotixen |
TRUXAL |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Laut Fachinformation ist Chlorproxithen allein |
Neuroleptika |
Fluspirilen |
IMAP 1.5MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Depotneuroleptika sind in Anlage 2 ausgeschlossen. |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Aciclovir |
ACIC OPHTAL |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Virustatika sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung. |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Bibrocathol |
POSIFORMIN 2% |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE! |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Dexpanthenol |
CORNEREGEL Augengel, BEPANTHEN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Als Augensalben/-tropfen sind in Anlage 2.6 nur cortisonhaltige bei Verätzungen und Verbrennungen oder antibiotikahaltige zur Infektionsprophylaxe (Anlage 2.5) aufgeführt.ACHTUNG: nur |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Dexamethason, Neomycin, Polymyxin B |
ISOPTO MAX Augentropfen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE! |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Dexamethason, Gentamycin |
DEXA GENTAMICIN, DEXAGENT Ophthal, DEXAMYTREX |
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Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Dexamethason, Neomycin |
DISPADEX comp |
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Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Prednisolon |
INFLANEFRAN forte, ULTRACORTENOL, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: cortisonhaltige Augensalben/-tropfen nur bei Verätzungen und |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Dexamethason |
DEXA OPHTAL SINE, DEXA EDO, MONODEX, DEXAPOS Comod |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: cortisonhaltige Augensalben/-tropfen nur bei Verätzungen und Verbrennungen gemäß zugelassenem Anwendungsgebiet |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Diclofenac |
VOLTAREN OPHTHA, DIFEN UD |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE! |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Nepafenac |
NEVANAC |
Ist nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Hydrocortison |
HYDROCORTISON POS N Augensalbe |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Ketorolac |
KETOVISION 5MG/ML, ACULAR 5MG/ML |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. |
Opthalmika - Augensalben/- tropfen |
Tobramycin, Dexamethason |
TOBRADEX 3MG/ML/1MG/ML |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt.Als Ophthalmika sind nur antibiotika-, cortison- und pilocarpinhaltige Tropfen sowie Mydriatika zulässig. ACHTUNG: nur MONOPRÄPARATE! |
Otologika |
Dexamethason/ |
OTOBACID N OHRENTROPFEN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Ohrensalben/- tropfen können nur als antibiotika |
Otologika |
Phenazon |
OTALGAN |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Ohrensalben/- tropfen können nur als antibiotika und/oder cortisonhaltige Präparate ohne weitere Zusätze angefordert werden. |
Prokinetika |
Domperidon |
DOMPERIDON Stada Tabletten |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Prokinetika sind nur als Ampullen oder Tropfen anforderbar. |
Prokinetika |
Metoclopramid |
MCP - 1A Pharma 10mg Tabletten, MCP Ratio Zäpfchen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Prokinetika sind nur als Ampullen oder Tropfen anforderbar. MCP als Zäpfchen oder Tabletten ist nur für den Notdienst/haus-und Heimbesuch in Anlage 4 aufgeführt. |
Prostaglandin-Analogon |
Misoprostol |
CYTOTEC 200 |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Magen-Darm-Mittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Prostaglandin |
Alprostadil |
PROSTAVASIN 20UG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Zur Therapie der chronischen arteriellen Verschlusskrankheit im Stadium III und IV, keine Notfallindikation. |
Rhinologika |
Xylometazolin |
NASENSPRAY AL, NASENGEL AL |
Rhinologika sind nur als schleimhautabschwellende Nasentropfen anforderbar. |
Salben/Cremes/Gele |
Chlortetracyclin |
AUREOMYCIN-Salbe |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antiinfektiva zur Behandlung der Akne sind auf den Namen des Patienten zu verordnen; keine Notfallindikation. |
Salben/Cremes/Gele |
Clobetasol |
DERMOXIN Creme, KARISON Salbe |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Dermoxin/Karison ist zugelassen zur Behandlung lokalisierter therapieresistenter Plaques von entzündlichen Hauterkrankungen. Keine Notfallindikation; Verordnung auf den |
Salben/Cremes/Gele |
Dexpanthenol |
PANTHENOL HEUMANN CREME, |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung von Verbrennungen/ Verletzungen/ akuten Hauterkrankungen u. |
Salben/Cremes/Gele |
Octenidin |
OCTENISEPT Wundgel |
Ist nach der SSB-V nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Die Wirkstoffe Octenidin und Polihexanid sind nur als Wundspüllösungen nach Anlage 2.3 SSB-V zulässig. |
Salben/Cremes/Gele |
Econazol, Triamcinolon |
EPIPEVISONE Creme |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. |
Salben/Cremes/Gele |
Flumetason, Triclosan |
DUOGALEN Creme |
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Salben/Cremes/Gele |
Fusidinsäure, Betametha |
FUCICORT Creme |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für HNO-Ärzte |
Salben/Cremes/Gele |
Tacrolimus |
PROTOPIC 0,1% |
|
Salben/Cremes/Gele |
Dexamethason, Nystatin, Chlorhexidin |
NYSTALOCAL Salbe |
|
Salben/Cremes/Gele |
Framycetin |
LEUKASE N Puder |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antibiotikahaltige Monopräparate sind nur als Salbe, Creme oder Gel anforderbar. Puder ist nicht aufgeführt. |
Salben/Cremes/Gele |
Clotrimazol, Betamethason |
LOTRICOMB Salbe |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für |
Salben/Cremes/Gele |
Fluocinolon, Neomycin |
JELLIN Neomycin Creme |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für HNO-Ärzte |
Salben/Cremes/Gele |
Hydrocortison |
POSTERICORT SALBE |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Hämorrhoidenmittel sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Salben/Cremes/Gele |
Betamethason, Gentamycin |
DIPROGENTA Creme |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für |
Salben/Cremes/Gele |
Betamethason, Salicylsäure |
BETAMETHASON HEXAL COMP, DIPROSALIC |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antibiotikahaltige Monopräparate sind nur als Salbe, Creme oder Gel anforderbar. Puder ist nicht aufgeführt. |
Salben/Cremes/Gele |
Miconazol, Flupredniden |
DECODERM TRI Creme, VOBADERM |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für |
Salben/Cremes/Gele |
Nadifloxacin |
NADIXA Creme |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. Antiinfektiva zur Behandlung der Akne sind auf den Namen des Patienten zu verordnen; kein Sprechstundenbedarf. |
Salben/Cremes/Gele |
Diclofenac |
VOLTAREN Emulgel, DICLOFENAC RATIOPHARM GEL |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für |
Salben/Cremes/Gele |
Ibuprofen |
DOLGIT SCHMERZCREME SPEND |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. Antiphlogistische / antirheumatische Mittel zur topischen Anwendung sind nicht in Anlage 2 aufgeführt. Bitte beachten Sie auch die Arzneimittel-Richtlinie. |
Salben/Cremes/Gele |
Clostridium histolyticum- Filtrat |
IRUXOL |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Nur antibiotika-, cortison- und jodpovidonhaltige Salben / Cremes / Gele als Monopräparate sind zur Erstbehandlung über den SSB anforderbar. ACHTUNG: gentamycin- und betamethasonhaltige Dermatika auch in Kombination zur lokalen Anwendung bei Entzündung des äußeren Gehörganges nur für |
Salben/Cremes/Gele |
Nonivamid/ Nicoboxil bzw Cayennepfeffer- Extrakt |
FINALGON Wärmecreme stark, FINALGON CPD Wärmecreme, FINALGON Wärmecreme Duo |
Anforderbar sind nur hyperämisierende Salben, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förderung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen. |
Salben/Cremes/Gele |
Clotrimazol, Bifonazol, Miconazol |
CANESTEN, CANESTEN extra, CASTELLANI |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Antimykotika können nur von Kinderärzten angefordert werden. |
Spasmolytika |
Paracetamol/ Butylscopolamin |
Buscopan plus |
Buscopan Plus (Butylscopolamin + Praracetamol) unterliegt dem Verordnungsausschluss nach Anlage III Nr. 6 der Arzneimittel-Richtlinie (Analgetika in fixer Kombination mit nicht-analgetischen Wirkstoffen). Zudem wäre lt. SSB-Vereinbarung (Anlage 2.6) Butylscopolamin nur als Monopräparat anforderbar. |
Thrombozyten- aggregationshemmer |
Clopidogrel |
CLOPIDOGREL-Generika, PLAVIX |
Clopidogrel ist nur von invasiv tätigen Kardiologen nach einzeitiger Stentimplantation verordnungsfähig. |
Thrombozyten- |
Ticagrelor |
BRILIQUE |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Thrombozytenaggregationshemmer sind auf den |
Verödungsmittel |
Polidocanol |
AETHOXYSKLEROL 0,5% Injektionslösung, |
Aethoxysklerol kann nur in der Dosierung von 3% von proktologisch tätigen Ärzten und HNO-Ärzten angefordert werden. |
Virustatika |
Aciclovir |
ACICLOVIR RATIO 250MG |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Virustatika sind nicht Inhalt der Sprechstundenbedarfsvereinbarung. |
Virustatika |
Podophyllotoxin |
CONDYLOX |
|
Vitamine |
B-Vitamine |
VITAMIN B12 1.000 µg Lichtenstein Ampullen, FOL INJEKT Lichtenstein Ampullen |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamine sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Vitamine |
Multivitamine |
FREKAVIT WASSERLOESL NOVUM |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamine sind in Anlage 3 ausgeschlossen. |
Vitamine |
Vitamin K / |
KA VIT Tropfen, KONAKION MM |
Ist nach der SSB-Vereinbarung nicht verordnungsfähig, da nicht in den Anlagen aufgeführt. Vitamin K kann nur von Kinderärzten zur |
Zytostatika |
Mitomycin |
MITOMYCIN 10 medac |
Zytostatika sind nicht Gegenstand der SSB-Vereinbarung. Verordnung auf den Namen des Patienten. |